Essen - Finde jetzt Vierbeiner in Deiner Nähe
Du möchtest einem Hund aus Essen und Umgebung ein neues Zuhause geben? Bei edogs kannst Du Deine Suche durch Eingabe Deiner Postleitzahl ganz einfach eingrenzen, so dass Dir nur Hunde in Deiner Nähe angezeigt werden. Auch kannst Du angeben, nach welcher Hunderasse suchst, wie groß und alt der Vierbeiner sein soll, und noch zahlreiche weitere Kriterien festlegen.
Essen - Suche neue Besitzer für Deinen Vierbeiner
Du suchst ein tolles neues Zuhause für Deinen Vierbeiner in Essen und Umgebung? Inseriere auf edogs mit ansprechenden Fotos und Videos und allen wichtigen Informationen über den Hund - Rasse, Geschlecht, Alter, Größe, Gesundheit, vorhandene Papiere usw. Je mehr Angaben Du machst, desto eher findet sich ein passender Besitzer, denn Interessenten können über die Filterfunktion viele Kriterien für ihren Wunschhund vorab festlegen.
Hundehaltung in Essen - Vorschriften und Angebote für Hundehalter
Für Hundehalter in Essen gelten einige rechtliche Auflagen:
Hundesteuer
Grundsätzlich ist jeder Halter eines Hundes in der Stadt Essen verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Vierbeiners den Hund beim Stadtsteueramt anzumelden. Die Pflicht zur Zahlung der Hundesteuer beginnt rückwirkend zum Ersten des Monats, in welchem der Hund aufgenommen wurde. Die Höhe der Steuer richtet sich zum einen nach der Rasse des Hundes (bestimmte Hunderassen kosten deutlich mehr), zum anderen auch nach der Anzahl der innerhalb eines Haushaltes gehaltenen Hunde (je mehr Hunde, desto höher die Steuer pro Tier).
Wer einen Hund aus dem Essener Tierheim adoptiert, erhält eine zwölfmonatige Steuerbefreiung. Auch die Besitzer eines Rettungs-, Blinden- oder Assistenzhundes, Hundezüchter oder Halter von Schutz- oder Jagdhunden können auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden. Personen, welche soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Hartz IV beziehen, zahlen eine deutlich reduzierte Hundesteuer.
Endet die Hundehaltung, muss dies ebenfalls innerhalb eines Monats dem Stadtsteueramt mitgeteilt und die Steuermarke des Hundes abgegeben werden.
Haltung großer Hunde
Hunde über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Gewicht gelten nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen als groß, ihre Haltung muss dem Ordnungsamt Essen angezeigt werden. Der Halter muss seine Sachkunde und Zuverlässigkeit zur Haltung eines großen Hundes der Behörde gegenüber nachweisen.
Der Hund muss mittels Microchip gekennzeichnet werden und der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Eine Maulkorbpflicht für große Hunde besteht nicht.
Haltung gefährlicher Hunde
Die Haltung bestimmter im Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelisteter Hunderassen oder einzelner, als gefährlich eingestufter Hunde bedarf darüber hinaus der ausdrücklichen Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Der Halter eines solchen Hundes muss sowohl seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen als auch bestimmte Haltungsvorgaben erfüllen. Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht bestehen genau so wie ein generelles Leinen- und Maulkorbgebot - von letzterem kann der Hund nach erfolgreicher Verhaltensprüfung beim Veterinäramt auch wieder befreit werden.
Gelistete Hunderassen sind:
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Pitbull Terrier
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American Staffordshire Terrier
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Staffordshire Bullterrier
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Bullterrier
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deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Leinenpflicht und Auslauf
Grundsätzlich gilt für alle Hunde in Essen eine Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen, mit Ausnahme der gesondert als „Hundewiese“ ausgewiesenen Bereichen, von denen es im Stadtgebiet zahlreiche gibt. Eine Liste der Hundewiesen findest Du auf der Internet-Seite der Stadt Essen
Über Essen
Essen ist eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen, dem hundereichsten Bundesland, und zählt mit knapp 600.000 Einwohnern zu den zehn größten Städten in Deutschland. In NRW ist Essen die viertgrößte Stadte und somit eines der Oberzentren. Essen ist unter anderem für zahlreiche Messen, die dort stattfinden, bekannt.